Menschen mit Behinderung

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Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten gehört in erster Linie die Beratung und Unterstützung der Hilfe- oder Ratsuchenden bei Fragen zur beruflichen Eingliederung, in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts, der Integration von Kindern in Regelschulen und Kindertagesstätten, der erforderlichen Wohnraumanpassung für Behinderte sowie sozialleistungsrechtlichen Fragen. Er ist damit auch Wegweiser zu den zuständigen Stellen. 
 
Darüber hinaus gehört die Beratung der Räte und der Verwaltung bei der Wahrnehmung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu seinen Aufgaben. Dazu zählen auch die Unterstützung von Vorhaben anderer Träger im Interesse der behinderten Menschen, Hilfe und Unterstützung beim Stellen von Anträgen, Vermittlung von Kontakten zu Behörden, Verbänden, Institutionen und Selbsthilfegruppen.

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