Niederbayern, die Oberpfalz und Oberfranken sind durch ihre Lage an der tschechischen Grenze zentrale Schnittstellen im Herzen Europas. Sie sind nicht nur bedeutende Infrastrukturachsen für Wirtschaft und Verkehr, sondern bieten ihren Bewohnerinnen und Bewohnern zugleich einzigartige Natur- und Kulturräume. Die Regionen entlang der tschechischen Grenze zeichnen sich durch großes Potenzial und engagierte Menschen aus.
Mit dem „Heimatdialog.Grenznah – Lebensqualität und Chancen im bayerischen Grenzraum zu Tschechien“ richtet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Blick gezielt auf diese drei Regierungsbezirke und setzt nach dem „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ und „Heimatdialog.Bayern“ die Reihe der Bürgerdialoge fort.
Der „Heimatdialog.Grenznah“ lädt die Bürgerinnen und Bürger Niederbayerns, der Oberpfalz und Oberfrankens ein, ihre persönliche Perspektive einzubringen:
Wie wird die Lebensqualität vor Ort wahrgenommen?
Ist die Nähe zu Tschechien im Alltag spürbar?
Welche Ideen gibt es zur Stärkung des Grenzraums?
Ziel des Dialogs ist es, neue Impulse für die Region zu gewinnen, das Heimatbewusstsein zu stärken und die gute Nachbarschaft zu Tschechien weiter auszubauen.
Der Bürgerdialog besteht aus zwei Bausteinen:
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren aus Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken haben ab 15. Juni bis einschließlich 31. Juli 2026 die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Online-Umfrage unter www.heimatdialog.bayern/grenznah/umfrage einzubringen.
Im Anschluss werden die in der Umfrage aufgeworfenen Fragen in drei regionalen Bürgerdialogen vor Ort weiter vertieft und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen zur Stärkung der Region diskutiert (für den Raum Erbendorf am 29. Oktober 2026 im
Egerland-Kulturhaus, Fikentscherstraße 24, 95615 Marktredwitz
Weitere Informationen:
https://umfragen.bayern.de/limesurvey/index.php/735289?lang=de
Ab Januar 2025 stehen in der Stadt Erbendorf und den Ortsteilen Zählerwechsel an. Die nach dem Eichgesetz abgelaufenen Wasserzähler werden gegen moderne Funk-Zähler getauscht.
Wenn Ihr Zähler in diesem Jahr gewechselt werden muss, besucht Sie einer unserer Mitarbeiter der Wasserversorgung oder einer beauftragten Installateur-Fima persönlich. Falls er Sie nicht antrifft oder der Zeitpunkt ungünstig ist, hinterlässt er einen Handzettel. Anschließend können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Wichtig ist für unsere Mitarbeiter, dass der Zugang zur Wasserzähleranlage hindernisfrei erfolgen kann. Die Dauer des Zählerwechsels und die damit verbundenen Versorgungsunterbrechungen beanspruchen rund 15 bis 30 Minuten. Die Dauer kann sich aber je nach Zugangsmöglichkeiten, der Art des Zählers und anderen technischen Gegebenheiten auch verlängern.
Alle Mitarbeiter der Stadt Erbendorf bzw. von uns beauftragte Firmen können sich ausweisen. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall im Rathaus unter der Telefon-Nr. 09682/9210-0 nach.
Die Zähleruhren selbst sind Eigentum der Stadt Erbendorf. Die neuen Ultraschall-Wasserzähler haben mit 12 Jahren eine deutlich längere Einsatzzeit und bieten gegenüber den herkömmlichen, mechanischen Zählern viele Vorteile. Lesen Sie dazu bitte die Informationen zum Einbau und zur Verwendung von elektronischen Wasserzählern sowie die Bedienungsanleitung. Beides steht als Download unter www.erbendorf.de zur Verfügung.Für den Einbau der neuen Zählergeneration ist ein Wasserzählerbügel zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vorab unbedingt, ob ein solcher Bügel bereits in Ihrer Anlage verbaut ist oder beauftragen Sie rechtzeitig vorher bei einem anerkannten Installateurbetrieb die Installation.
Die persönlichen Beratungen im Rahmen der Service- und Beratungstage des Be-zirks Oberpfalz finden statt im Landratsamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 7, Amts-gebäude 1A, am
15. Juli
12. August
07. Oktober
04. November
02. Dezember
jeweils von 09.00 bis 14.00 Uhr (Änderungen vorbehalten).
Ergänzend zu den Vor-Ort-Terminen werden die telefonischen Beratungen auch weiterhin angeboten.
Angeboten werden neutrale und kostenlose Erstberatungen zu Fragen zur
Hilfe zur Pflege + Ambulanten Hilfe zur Pflege
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Antragstellung
Unterhaltspflicht (allgemeines)
Um Terminvereinbarung vorab wird gebeten unter den Telefonnummern 0941/9100-2114 (Herrn Gauglitz, Berater) oder 0941/9100-2152 (Terminkoordination) oder per E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de.
Die Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab weist darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu Ungereimtheiten auf Grund der neu angebrachten Beschilderungen (Anleinpflicht) im Gemeindebereich Krummennaab (speziell im Bereich entlang des Fichtelnaabrad-und Steinwaldradweges sowie das Gebiet bei Kühlenmorgen, Waffenhammer, Bayrischhof, Ziegelhütte und Schmierofen) gekommen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Gemeinde Krummennaab erlassene Hundehaltungsverordnung nach Art. 18 Abs. 1 des
LStVG ist auch ohne eine zusätzliche Beschilderung wirksam und verbindlich ist!
Daher ist die Gemeinde Krummennaab nun zu dem Entschluss gekommen, auf die Beschilderungen
zur aktuellen Hundehaltungsverordnung gänzlich zu verzichten, um etwaige Verwirrungen zu vermeiden.
Die Hundehaltungsverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Krummennaab unter
https://krummennaab.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/12/Hundehalteverordnung.pdf oder im Rathaus
Krummennaab eingesehen werden.
Die Beschilderungen zur Benutzungssatzung Bürgerpark und zur Benutzungssatzung Liege-und
Freizeitbereich Erlenweiher bleiben hiervon unberührt.
Die Stadt Erbendorf weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass für Wasser, das für die Gartenbewässerung usw. aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung entnommen wird, auch eine entsprechende Abwassergebühr zu leisten ist.
Es ist explizit ausgeschlossen, hierfür eine Ermäßigung von der Abwassergebühr zu erhalten (§ 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erbendorf). Auch ein zweiter Wasserzähler auf dem Grundstück ändert daran nichts.
Vielmehr ist darauf hinzuwirken, Trinkwasser zu sparen und für solche Zwecke z.B. Regenwasser zu nutzen.“
Die Abholung von Restmüllsäcken, Windelsäcken und Gelben Säcken erfolgt im Zimmer Nr. 204 (Stadtkasse).
SPRECHTAG des Notariats Neustadt/Waldnaab
findet im Besprechungszimmer des Verkehrsamts statt. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. (09602) 944050 ist erforderlich.
Nächstmöglicher Termin:
Donnerstag, 15.10.2026, 15 Uhr
Einführung eines QR-Codes für die Ausgabe von Ausweisdokumenten
Zur Verbesserung des Bürgerservices wird ab sofort bei der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen ein individueller QR-Code bereitgestellt.
Dieser Code ermöglicht den Antragstellenden, den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Dokumentes jederzeit bequem und eigenständig abzufragen. Durch das Scannen des Codes mit einem geeigneten Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) werden die entsprechenden Statusinformationen direkt angezeigt.
Die Abholung kann künftig während der Öffnungszeiten auch ohne Terminvereinbarung erfolgen.
Für Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.
TRAUUNGSTERMINE
Am Standesamt Erbendorf können Trauungen neben den regulären Öffnungszeiten des Rathauses auch an Samstagen vollzogen werden.
Dazu wurden bestimmte Termine festgelegt. Abweichungen sind nicht möglich.
Nähere Informationen:
Standesamt – Tel. (09682) 9210-13
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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Ortsplan
Formulare (Download)
Bürgermeister und Stadtrat
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